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E-Rechnung an den Bund ab Jahresbeginn verpflichtend

Ab 1.1.2014 dürfen Rechnungen an Bunddienststellen in elektronischer Form übermittelt werden. So werden alle Rechnungen die ab Jahresbeginn in Papierform, per E-Mail, im PDF-Format oder als Fax bei einer der 3.300 Bundesdienststellen (eine Liste mit allen Dienststellen bzw. Ausnahmen finden Sie hier) eingebracht werden, nicht akzeptiert und zurückgewiesen. Als e-Rechnung gelten dabei nur jene Rechnungen, die dem österreichischen XML-Rechnungsstandard (ebInterface) entsprechen.

Laut WKO können die meisten Buchhaltungsprogramme diese Dateien lesen und erzeugen. Um in Zukunft Rechnungen an den Bund stellen zu können, ist jedoch vorab eine Registrierung im Unternehmensserviceportal (USP) erforderlich. Die weiteren Schritte finden Sie auf der WKO-Website bzw. direkt im Unternehmensserviceportal ausführlich erklärt. Erst nach der erfolgreichen Anmeldung können e-Rechnungen hochgeladen und an den Bund geschickt werden. Eine Liste mit Softwareprogrammen, welche das ebInterface unterstützen finden Sie hier.

Für Firmen, welche nicht die technischen Möglichkeiten haben, den neuen Standard einzuhalten bzw. nur selten an den Bund Rechnungen stellen, gibt es zusätzlich die Möglichkeit, Rechnungen über ein Online-Formular zu stellen. E-Rechnungen können ebenfalls über einen speziellen Dienstleister eingereicht werden. Hier finden Sie eine Liste mit den entsprechenden Dienstleistern.

Das Bundesministerium für Finanzen hat einen detailierten Leitfaden zum Thema verfasst. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema e-Rechnung.

Name:
Andrea