« Zurück zu den News
Bald eine neue Rechtsform für Start-ups?

Das Unternehmer-Netzwerk Austrian Angel Investors Association – kurz AAIA – fordert von der künftigen Regierung neue rechtliche Bestimmungen für Start-ups. Jungunternehmer können mit ihren teils sehr innovativen Geschäftsmodellen einen massiven Beitrag zur Transformation der heimischen Wirtschaft leisten, so Werner Wutscher von AAIA. Demnach ist es besonders wichtig, Gründern in der Anfangsphase stärker unter die Arme zu greifen. Die AAIA hat gemeinsam mit der Initiative Austrian Start-ups und der Dachorganisation der österreichischen Risikokapitalgeber AVCO und AAIA deshalb einen Forderungskatalog für die künftige Regierung erarbeitet. Diese Forderung umfasst zum einen eine neue Rechtsform für Start-ups, welche sich an dem Schweizer Modell einer Klein AG orientiert und ein reduziertes Stammkapital von 20.000 Euro vorsieht. Dem Diskussionspapier zufolge sollen Start-ups darüber hinaus von einer Aufsichtsratspflicht sowie einer verpflichtenden Wirtschaftsprüfung ebenso befreit werden wie von der Publikationspflicht in der Wiener Zeitung.

Auch das Thema Finanzierung spielt im Forderungskatalog der AAIA eine große Rolle. So empfiehlt das Unternehmer-Netzwerk Förderungen für Start-ups zumindest zur Hälfte vorschüssig auszuzahlen und diese so für Jungunternehmer attraktiver zu machen. Weiters sollen Förderprogramme auch langfristig budgetär abgesichert werden, um Finanzierungsengpässe in den Gründerjahren zu vermeiden, heißt es in dem Papier. Die Vorschläge der AAIA sind Bestandteil der Austrian Startup Agenda, welche als Wegweiser für politische Entscheidungsträger gesehen werden kann.

Name:
Stefanie S.